BewertungBewertungen der Analysen, soweit bereits vorliegend oder erarbeitet. Dabei wird nach Massgabe des Auftraggebers vorzugsweise die Portfolioanalys angewendet, womit eine hohe Robustheit und ausgewogene Würdigung der vorgegebenen Parameter erreicht wird. Für das Elektrizitätsversorgungssystem(EVS) wird vorzugsweise als generelles Korrektiv der gesetzlich vorgegebene Anforderungskatalog der EU-Verfassung(Artikel 194) und des EnWG(u.a. §§ 1, 12,13, 14 und 49) in Anwendung gebracht. Generell erfolgt jede Bewertung eines Systemelementes(z.B. der regenerativen Erzeugung, des Transportes oder des Industrieverbrauches) immer unter dem Aspekt der statischen und dynamischen robusten Funktionalität des gesamten EVS. Für Unternehmen, die der Regulierung unterliegen, erfolgt die Bewertung unter Beachtung der jeweiligen regulatorischen Anforderungen. Für Unternehmen der konventionellen Erzeugung erfolgt ein Abgleich mit den entsprechenden Vorschriften für neue Kraftwerke sowie ggfs. bestehenden konkreten Netzrestriktionen. Für Unternehmen der regnerativen Erzeugung werden den Bewertungen die jeweils aktuellen Anforderungen u.a. des EEG zugrunde gelegt. Ausgehend von absehbaren Entwicklungen, z.B. auf der Basis des EnLAG/NABEG/EnWG werden unterschiedliche Zukunftsszenarien entwickelt und technisch-ökonomisch bewertet, bzw. diese Bewertungen gutachterlich begleitet. Für Unternehmen, die der Zertifizierung unterliegen oder einer Betribsgenehmigung nach EnWG §4 bedürfen, wird die vorliegende oder erarbeitete Analyse einer Bewertung dahingehend unterzogen, welche Gefahrpotenziale einer Nicht-Zertifizierung oder eines Genehmigungsentzuges bestehen, bzw. welche kurz-und langfristigen Optionen bestehen für eine robuste Bewahrung. Für börsennotierte oder am Finanzmarkt agierende Unternehmen ist dabei zu beachten, dass der Aspekt des Genehmigungsstatus regelmäßig keinen unwesentlichen Einfluss auf das jeweilige Rating des Unternehmens, der Gruppe oder des Konzernverbundes hat. |